Zur Errichtung einer Windkraftanlage in Flughafennähe

Die Ablehnung eines Bauantrages für eine Windkraftanlage in Flughafennähe erfordert eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung der Flugsicherheit.


Nicht ausreichend ist es hingegen eine Beeinträchtigung von Radaranlagen, welche keine Auswirkungen auf den Flugverkehr erwarten lassen.

In dem zugrunde liegenden Fall begehrte ein Bauherr eine Baugenehmigung für zwei knapp 150 m hohe Anlagen in 11 km Entfernung zum Flughafen in Geilenkirchen.
 
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil VG AC 6 K 248 09 vom 24.07.2013
[bns]
 

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